Beim Hallux rigidus besteht eine Arthrose im Großzehengrundgelenk oft ohne wesentliche Zehenfehlstellung. Die Gelenkflächen sind so beschädigt, dass mitunter Knochen auf Knochen reibt und erhebliche Beschwerden beim Abrollen des Fußes über die große Zehe bestehen.
Als therapeutische Möglichkeiten existieren derzeit die Entfernung der aufeinanderstehenden Gelenkflächen (Resektionsarthroplastik nach Brandes), die aber nur noch älteren Patienten vorbehalten sein sollte.
Desweiteren kann ein Kunstgelenk(TEP) eingesetzt werden oder eine Versteifung des betroffenen Gelenkes(Arthrodese) durchgeführt werden, mit der oft gute kosmetische und funktionelle Langzeitergebnisse erzielt werden. Vor allem für sportlich aktive Patienten ist die Arthrodese oft die geeignetste Versorgung.
Nach der Operation ist keine Ruhigstellung im Gips notwendig. Über ca. 6 Wochen muß ein spezieller Verbandschuh getragen werden bis sich im Röntgenbild der knöcherne Durchbau der Verbindung abzeichnet.
Da die Schrauben aus Titan sind und komplett im Knochen versenkt werden, ist eine Entfernung zum späteren Zeitpunkt nicht erforderlich.
Es ist je nach Berufsbild mit einer Arbeitsunfähigkeit von bis zu 8 Wochen zu rechnen.